Stichtag für Projektbewerbungen 01. März 2021!

Aufruf für Projektbewerbungen (PDF)

Sie haben die Idee für ein Projekt oder Vorhaben und möchten sich zur Umsetzung um eine bevorzugte Förderung über die LEADER-Region „Nordharz“ bewerben. Die Entwicklung und Antragstellung zur Umsetzung einer Projektidee ist eine besondere Herausforderung.
Wir unterstützen Sie dabei, den richtigen Weg zu finden!

Projektsteckbrief (WORD)
Projektbewertungsbogen-Muster (PDF)

Checkliste und Projektbewerbung

Was müssen Sie im Vorfeld beachten?
Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn Sie die wichtigsten Fördervoraussetzungen erfüllen wollen:

  • Liegt Ihr Projekt innerhalb des Gebietes der LEADER-Region „Nordharz?
  • Lässt sich Ihr Projekt innerhalb der Lokalen Entwicklungsstrategie in eines der drei Handlungsfelder einordnen?
  • Haben Sie zur Beschreibung Ihrer Projektidee einen aussagekräftigen Projektsteckbrief ausgefüllt und an das LEADER-Management gesendet?
  • Verfügen Sie über die nötigen Eigenmittel zur Gegenfinanzierung der Fördermittel? (Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Projekt oder Vorhaben komplett vorfinanzieren müssen, die Förderung wird Ihnen anschließend erstattet.)
1. Schritt - Der Projektsteckbrief
Um die Förderfähigkeit eines Projektes feststellen zu können, muss in einem ersten Schritt ein Projektsteckbrief ausgefüllt werden. Hier tragen Sie die wichtigsten Eckdaten zu ihrer Projektidee ein. Danach senden Sie diesen an uns, das LEADER-Management, als Word-Datei zurück. Auf Grundlage des Projektsteckbriefes prüfen wir, ob Ihr Projekt über die LEADER-Region „Nordharz“ gefördert werden kann oder zeigen Ihnen andere Fördermöglichkeiten auf.  Bei Bedarf vereinbaren wir mit Ihnen einen Vororttermin, um Ihr Vorhaben kennenzulernen und über die Fördermodalitäten zu sprechen.

Wichtig: Maßnahmen, die Sie fördern lassen möchten, dürfen erst begonnen werden, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Dazu gehört auch das Abschließen von Verträgen.

2. Schritt - Aufnahme in die Prioritätenliste
Alle zur Förderung eingereichten Projekte werden durch die Steuerungsgruppe „Nordharz“ bewertet und in eine Förderrichtlinie eingeordnet. Die Projektbewertung erfolgt über einen standardisierten Bewertungsbogen. Sie werden als Projektträger über diese Einordnung informiert. Diese Einordnung ist ausschlaggebend für die Förderquote und Fördersumme. Wenn Sie unter diesen Bedingungen einen LEADER-Antrag stellen wollen, wird Ihr Projekt der Lokalen Aktionsgruppe „Nordharz“ vorgestellt und auf die Prioritätenliste gesetzt. Mit einem Platz auf der Prioritätenliste haben Sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
3. Schritt - Antragsstellung
Ist Ihr Projekt auf der Prioritätenliste, können Sie Ihren Förderantrag vorbereiten. Zur Vorbereitung Ihres Förderantrags erhalten Sie von uns eine Einladung zu einem Workshop. Die Teilnahme ist verpflichtend! In diesem Workshop besprechen wir den Förderantrag und welche vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten sind. Anschließend haben Sie ausreichend Zeit, Ihren Förderantrag auszuarbeiten. Wenn Ihr Förderantrag fertig ist, senden Sie uns diesen in zweifacher Ausfertigung zu. Wir prüfen die Anträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit und reichen die Anträge  bei der Bewilligungsbehörde ein.

(Es besteht kein Anspruch auf Förderung)

4. Schritt - Projektumsetzung
Nach Einreichung Ihres Antrags bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, wird dieser nochmals geprüft. Für die Nachreichung von Unterlagen werden Ihnen maximal vier Wochen eingeräumt. Ihren Zuwendungsbescheid erhalten sie zumeist nach vier bis acht Wochen. Jetzt können Sie mit Ihrer Maßnahmen beginnen!
 Grundsätzlich stehen wir Ihnen als LEADER-Management in allen Phasen zur Seite. Wir helfen Ihnen gerne!
Zum Schluss ein wichtiger Hinweis: Vorhabenträger von Vorhaben, die die Lokale Entwicklungsstrategie nicht umsetzen bzw. deren Vorhaben von der LAG begründet abgelehnt wurden, können dennoch einen Antrag auf Förderung bei dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) im Rahmen der Dorferneuerung (außerhalb LEADER) stellen.

Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht!