Projektideen – und entwicklungen

Derzeit findet kein Projektwettbewerb statt!

Erster Schritt – Können Sie alle folgenden Fragen mit JA beantworten?

  1. Die Maßnahmen, die Sie fördern lassen möchten, wurden noch nicht begonnen? (Dazu gehört auch das Abschließen von Verträgen.)
  2. Liegt Ihr Projekt innerhalb des Gebietes der LEADER/CLLD-Region?
  3. Lässt sich Ihr Projekt innerhalb der Lokalen Entwicklungsstrategie in eines der Handlungsfelder einordnen?
  4. Haben Sie zur Beschreibung Ihrer Projektidee einen aussagekräftigen Projektsteckbrief ausgefüllt und an die LAG gesendet?
  5. Verfügen Sie über die nötigen finanziellen Mittel für den Eigenanteil und eine eventuelle Vorfinanzierung des Projektes?

Fördermöglichkeiten

In Kapitel 4 Strategien und Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie Nordharz-Aschersleben-Seeland finden Sie die Handlungsfelder, Handlungsfeldziele und Teilziele, zu denen ein Projekt zugeordnet werden muss.

In Anhang 10 der Strategie finden Sie die Fördersummen- und Quoten.

Auszug Anhang 10 (PDF)

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung bzw. die Förderhöhe. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bewilligungsbehörde. Es sind die benannten Stichtage und Fristen des jeweils aktuellen Wettbewerbsaufrufes zu beachten!

Auswahlverfahren

Die LAG führt mind. einmal im Jahr einen Projektwettbewerb durch. Der Aufruf dazu erfolgt öffentlich. Sie müssen kein Mitglied der Gruppe sein, um sich mit einem Projekt zu bewerben.

  1. Einreichung Projektsteckbrief bei der LAG bis zum jeweiligen benannten Stichtag als WORD-Datei (Vorlage Projektsteckbrief WORD)
  2. Überprüfung hinsichtlich der Konformität zur Entwicklungsstrategie und den Förderrichtlinien
  3. Bewertungsvorschlag durch den Vorstand (s. Projektbewertungsbogen [PDF])
  4. Projektvorstellung durch Projektträgerinnen und -träger sowie abschließende Bewertung und Beschluss durch die Mitgliederversammlung. Wird ein Projekt durch die Mitglieder in die Prioritätenliste aufgenommen und stehen in dem jeweiligen Fonds ausreichend Mittel zur Verfügung, können die Projektträgerinnen und -träger bis zu einem benannten Stichtag eines jeden Jahres einen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einreichen.
  5. Vervollständigung der Anträge durch die Projektträgerinnen und -träger
  6. Einreichung der Anträge über das LEADER/CLLD-Management ab Aufnahme des Vorhabens in die Prioritätenliste (entfällt, wenn noch kein Management beauftragt wurde).
  7. Prüfung und Erteilung der Zuwendung durch die Bewilligungsstelle